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   BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00   

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https://dejure.org/2001,5842
BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00 (https://dejure.org/2001,5842)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00 (https://dejure.org/2001,5842)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00 (https://dejure.org/2001,5842)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Widerruf - Erlaubnis - Persönlichkeitsstörung - Rechtsanwaltschaft

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 39 Abs. 1; ; BRAO § 7 Nr. 7; ; BRAO § 15; ; BRAO § 8a; ; BGB § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; StGB § 20

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassungswiderruf - Zu den Voraussetzungen eines Widerrufs wegen Unfähigkeit der ordnungsgemäßen Berufsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen Angelegenheiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95

    Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 7 BRAO

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00
    Entscheidend ist vielmehr, ob die körperlichen oder geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung - also insbesondere zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden - dauernd außerstande ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98 - Beschluß vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95 - BRAK-Mitt. 1996, 74).

    Wegen des Bezugs zur anwaltlichen Berufsausübung bedeutet daher die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten - und damit zur ordnungsmäßigen Berufsausübung schlechthin - ebenso außerstande ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - EAS 1978, 23; vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 - EAS 1988, 11; vom 30. Oktober 1995, aaO; Hagen, Festschrift für Pfeiffer, S. 929, 931).

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87

    Rücknahme einer rechtsanwaltlichen Zulassung - Strafverfahren gegen einen

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00
    Wegen des Bezugs zur anwaltlichen Berufsausübung bedeutet daher die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten - und damit zur ordnungsmäßigen Berufsausübung schlechthin - ebenso außerstande ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - EAS 1978, 23; vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 - EAS 1988, 11; vom 30. Oktober 1995, aaO; Hagen, Festschrift für Pfeiffer, S. 929, 931).

    Vielmehr ist eine solche Annahme nur dann gerechtfertigt, wenn etwa vorhandene geistige Mängel zugleich in schwerwiegender Weise auf seine Fähigkeiten übergreifen, die Belange seiner Mandanten sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen (Senatsbeschluß vom 25. April 1988, aaO).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00
    Kann der Angriff gegen eine Verfügung nicht auf einzelne Teile der Verfügung beschränkt werden, so ergibt sich aus der bloßen Tatsache der Anfechtung, daß die Verfügung im ganzen angefochten wird (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94 - BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Geistesschwäche

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00
    Entscheidend ist vielmehr, ob die körperlichen oder geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung - also insbesondere zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden - dauernd außerstande ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98 - Beschluß vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95 - BRAK-Mitt. 1996, 74).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00
    Wegen des Bezugs zur anwaltlichen Berufsausübung bedeutet daher die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten - und damit zur ordnungsmäßigen Berufsausübung schlechthin - ebenso außerstande ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - EAS 1978, 23; vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 - EAS 1988, 11; vom 30. Oktober 1995, aaO; Hagen, Festschrift für Pfeiffer, S. 929, 931).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    Danach setzt der Widerrufsgrund - ebenso wie der Versagungsgrund nach § 7 Nr. 7 BRAO - nach wie vor nicht voraus, dass der Rechtsanwalt geisteskrank oder geistesschwach im Sinne des früheren § 6 Abs. 1 Nr. 1 BGB, körperlich, geistig oder seelisch behindert im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB oder schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist; entscheidend ist vielmehr, ob die körperlichen oder geistigen Mängel solcher Art und so erheblich sind, dass der Rechtsanwalt deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung - also insbesondere zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden - dauernd außerstande ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00, BRAK-Mitt. 2001, 231, unter II 2 a; Senatsbeschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426, unter II 2).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Entscheidend ist vielmehr, ob bei ihm gesundheitliche Gründe vorliegen, die ihm nach ihrer Art und ihrem Gewicht die ordnungsmäßige Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts, insbesondere die sachgemäße und sorgfältige Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd unmöglich machen (Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 15/95, BRAK-Mitt. 1996, 74, 75; vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 17/98, juris; vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00, BRAK-Mitt. 2001, 231 [Ls], juris; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls.], Vollabdruck bei juris; Hagen, Festschrift für Pfeiffer S. 930; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/ Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 7 BRAO Rn. 52).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Eine Gefährdung der finanziellen Interessen der Mandanten lässt sich nur selten mit hinreichender Sicherheit ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris, Tz. 6, BGHReport 2001, 668 [nur Leitsatz]).
  • OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 C 181/15

    Wirksamkeit einer den Tatbestand der Berufsunfähigkeit umschreibenden Änderung

    Die Interessen des rechtsuchenden Publikums, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Ansehen der Anwaltschaft verlangten den Ausschluss eines Bewerbers, der aus persönlichen Gründen nicht die Gewähr einer sachgemäßen Rechtsberatungstätigkeit bieten könne.(Henssler/Prütting, BRAO, Komm., 2.Aufl. 2004, § 7 Rdnrn. 69 und 72 m.w.N.; § 14 Rdnr. 12) Die körperlichen oder geistigen Mängel müssten solcher Art und so erheblich sein, dass der Rechtsanwalt (bzw. der Bewerber um die Zulassung) deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, also insbesondere zur sachgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden, dauernd außerstande sei.(BGH Senat für Anwaltssachen, Beschlüsse vom 14.05.1990 - AnwZ (B) 32/89 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 25.3.1991 - AnwZ (B) 82/90 -, juris Rdnrn. 7 ff., vom 14.2.2000 - AnwZ (B) 17/98 -, juris Rdnrn. 4 ff., vom 12.3.2001 - AnwZ (B) 21/00 -, juris Rdnr. 6, vom 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05 -, juris Rdnr. 8).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Eine Gefährdung der finanziellen Interessen der Mandanten lässt sich nur selten mit hinreichender Sicherheit ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris, Tz. 6, BGHReport 2001, 668 [nur Leitsatz]).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 51/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall aufgrund

    Eine Gefährdung der finanziellen Interessen der Mandanten lässt sich nur selten mit hinreichender Sicherheit ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, juris, Tz. 6, BGHReport 2001, 668 [nur Leitsatz]).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 7/23
    Dabei kommt es für die Beurteilung in erster Linie auf die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Rechtsuchenden an (vgl. die auch vom Kläger angeführte Entscheidung BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 21/00 -, Rn. 6, juris = BRAK Mitteilungen 2001, 231).
  • AGH Bayern, 21.03.2007 - BayAGH I - 19/06

    Entziehung einer Rechtsanwaltszulassung bei Vermutung eines Vermögensverfalls

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre deshalb selbst dann, wenn der Rechtsanwalt bisher keine Mandantengelder in Empfang genommen hat, eine Gefährdung der Vermögensinteressen seiner Auftraggeber nicht auszuschließen (BGHReport 2001, 668; Feuerich/Weyland, a.a.O., § 14 Rdnr. 60 am Ende, Rdnr. 62 m.w.N.).
  • FG Münster, 27.08.2003 - 7 K 736/02

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen neurotischer Arbeitsstörung

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs (- BGH - vgl. Beschlüsse vom 12.03.2001 AnwZ (B) 21/00 Juris DOK-Nr. KORE600422001, BRAK-Mitt. 2001, 231 und vom 14.02.2000 AnwZ (B) 17/98 Juris DOK-Nr. KORE600172000) zu den wortgleichen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO , § 7 Nr. 7 betreffend die Bestellung, § 14 Abs. 2 Nr. 3 betreffend den Widerruf).
  • AGH Niedersachsen, 21.10.2002 - AGH 27/01

    Zulassungsversagung - zu den Voraussetzungen einer Versagung wegen geistiger

    § 7 Nr. 7 BRAO lässt ebenso wie § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BRAO den medizinischen Befund allein nicht ausreichen (BGH, Beschl. v. 12.3.2001 - AnwZ [B] 21/00).
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